Referentenentwurf der neuen EnEV ist da! (Okt. 12)

Mit Stand 15.10.2012 liegt der Referentenentwurf des Bundesbau- und Wirtschafts-Ministeriums zur neuen EnEV vor und wurde an die zuständigen behördlichen Stellen und betroffenen Verbände und Organisationen zur Stellungnahme bis zum 12.11.2012 versendet. Damit zeichnet sich ab, was auf Planer und Berater in gut einem Jahr zukommt.
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Was hat sich (nicht) geändert?

  • Bei Neubauten Senkung des Jahres-Primärenergiebedarfs des Referenzgebäudes um 12,5 % und ab 2016 um weitere 12,5% des aktuellen Wertes.
  • Bei Bestandsbauten keine Senkung des Jahres-Primärenergiebedarfs und keinerlei Nachrüstpflichten; lediglich Nachrüstpflichten nicht mehr zeitgemäßer Schaufenster und Außentüren.
  • Senkung des Primärenergiefaktors für Strom von zur Zeit 2,6 auf 2,0 und ab 2016 auf 1,8. Für den aus KWK-Anlagen ins Verbundnetz eingespeisten Strom gilt ein Primärenergiefaktor von 2,5 und ab 2013 von 2,3.
  • Bezug auf die Ausgaben 2011/2012 der DIN V 18599 Teil 1 bis 11.
  • Bei Wohnbauten weiterhin alternativer Bezug auf die Ausgaben 2003 der DIN 4108-6 und DIN V 4701-10.
  • Bei Wohnungs-Neubauten unter bestimmten Voraussetzungen weiteres alternatives "Modellgebäudeverfahren" als zulässiges Nachweisverfahren, auch "EnEV easy" genannt.
  • Diverse Informations-Pflichten bei Verkauf und Vermietung von Immobilien: Energetische Kennwerte in Immobilienanzeigen; bei Wohnungen Bezug der Energie-Kennwerte auf die Wohnfläche; Pflicht zur Vorlage des Energieausweises bei Besichtigungen sowie zur Übergabe bei Kauf bzw. Miete.
  • Erweiterung der Aushangpflichten des Energieausweises bei öffentlich genutzten Gebäuden.
  • Einführung eines unabhängigen Stichprobenkontroll-Systems für EnEV-Nachweise sowie Berichte über die Inspektion von Klimaanlagen. Einführung von Stichprobenkontrollen zur Einhaltung der EnEV-Neubauanforderungen.
  • etc.

EnEV 2013: Weiterhin ein Verfahren für Nichtwohngebäude

Die neue EnEV verweist auf die neuen Ausgaben 2011/2012 der DIN V 18599 für Nachweise aller Arten von Nichtwohngebäuden im Bestand oder als Neubau. Die Neuerungen im Regelwerk sind umfangreich und betreffen u. a. eine Anpassung der Wärmepumpen-Algorithmen an internationale Normung, Berechnung diverser Kühlungsarten, bedarfsgeführte Lüftungssysteme, Berechnung von Wind- und PV-Systemen, etc. Auch die 2009 im Blatt 100 zusammengetragenen Punkte wurden ins neue Regelwerk eingearbeitet.

EnEV 2013: Jetzt 3 Verfahren für Wohngebäude erlaubt

Neben dem ausführlichen Verfahren nach DIN V 18599 und dem schnell anwendbaren Verfahren nach DIN 4108-6 / DIN 4701-10 lässt die neue EnEV als "Gebäudemodellverfahren" noch ein drittes Verfahren unter sehr starken Einschränkungen zu. Das Verfahren ist nur zulässig für Wohnungs-Neubauten bis 500 m² Wohnfläche und max. 30 % Fensterflächenanteil je Himmelsrichtung, einem von 9 Standard-TGA-Systemen und unter weiteren Restriktionen. In Fachkreisen wird das Verfahren als "mehr schlecht als recht" diskutiert.

SOLAR-COMPUTER-Empfehlung

Planer und Berater, die künftig mit der neuen EnEV zu tun haben werden, sollten sich schon heute mit der aktuellen SOLAR-COMPUTER-Software "Energieeffizienz Gebäude" (Best.-Nr. B54) ausrüsten und einen Software-Wartungsvertrag abschließen. Schon heute enthält die Software Merkmale der DIN V 18599-100, sofern sinnvoll und möglich. Auch die Software für die neue EnEV wird mit dem SOLAR-COMPUTER-Gebäudemodell ausgerüstet, das nach aktueller EnEV erfasste Gebäudedaten auch für die künftige EnEV nutzbar macht und damit für Arbeitskontinuität im Büro sorgt. Begleitend zur neuen EnEV wird SOLAR-COMPUTER auch wieder Tagesseminare veranstalten.

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