Aktuelles zur EnEV 2017 (Mai 16)

Auf eine "Kleine Anfrage" an die Bundesregierung mit 32 Fragen zur Novellierung der EnEV und Zusammenführung mit dem EEWärmeG liegen nun die offiziellen Antworten vor. Planer können sich ggf. darauf freuen, dass Probleme mit parallel existierenden Vorschriften, Berechnungsverfahren und unterschiedlichen Vorgaben abgebaut werden. Andererseits kommt viel Neues auf sie zu, was die Planung von Wohn- und Nichtwohngebäuden verändern wird.
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Gesetzliche Zusammenfassungen

Um ein aufeinander abgestimmtes Regelungssystem für die energetischen Anforderungen an Neu- und Bestandsgebäude sowie an den Einsatz erneuerbarer Energien zur Wärmeversorung zu schaffen, sollen EnEG (Energieeinspargesetz), EnEV (Energieeinsparverordnung) und EEWärmeG (Erneuerbare Energien Wärmegesetz) strukturell neu konzipiert und in nur noch einem Regelungswerk zusammengeführt werden. Der Gesetzentwurf wird derzeit erarbeitet und diskutiert.

EU-Niedrigstenergie-Gebäudestandard

Bereits im 4. Gesetz zum EnEG (Energieeinspargesetz) ist gemäß EU-Gebäuderichtlinie der bis Ende 2016 zu definierende und einzuführende Niedrigstenergie-Gebäudestandard angekündigt. Hieran wird nun zeitgleich mit den o. g. gesetzlichen Zusammenfassungen gearbeitet. Die Pflicht zur Beachtung wird ab 1.1.2019 für alle öffentlichen und ab 1.1.2021 für alle Neubauten bestehen.

Neue DIN V 18599! Wegfall DIN V 4108-6?

Die Algorithmen selbst werden in neuen Ausgaben der DIN V 18599 beschrieben. In Fachkreisen rechnet man mit einer kurzfristigen Freigabe zur Veröffentlichung noch im Frühjahr 2016. Neben Änderungen in Details sollen viele neue Technologien in das Regelwerk aufgenommen werden; auch soll das Regelwerk zum Nachweis des neuen Niedrigstenergie-Gebäudestandard herangezogen werden. Neu ist auch das Blatt 12 der DIN V 18599, das ein vereinfachtes Verfahren für Wohngebäude-Energieausweise nach EnEV 2017 beschreibt; es wird mit einem Umfang von über 250 Seiten für den Teil 12 gerechnet. In Fachkreisen wird vermutet, dass das bisherige Nachweisverfahren nach DIN V 4108-6 entfällt.

Up to date mit SOLAR-COMPUTER

SOLAR-COMPUTER wird das neue Normenwesen zeitnah mit dem Gültigwerden der EnEV 2017 umsetzen. Neuinteressenten, die eine Umrüstung auf SOLAR-COMPUTER-Software erwägen, wird empfohlen, sich noch in 2016 mit einem SOLAR-COMPUTER-EnEV-Bundle inkl. Wartungsvertrag auszurüsten, um sich mit Gültigwerden der EnEV 2017 den Übergang von der alten auf die neue DIN V 18599 bzw. von der DIN 4108-6 auf das neue Blatt 12 der DIN V 18599 so einfach wie möglich zu machen.

Stichprobenkontrollen

Eine weitere Frage an die Bundesregierung betraf die Kontrollfunktion des DIBT für Energieausweise. Hier wird eine Zahl von 18.067 Validitätsprüfungen von Energieausweisen der Stufe 1 gemäß EnEV für 2014 genannt. Dies entspricht 5,6 % der insgesamt ausgestellten Energieausweise.

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